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Vorlage - Brief Orginal
Allgemeine Geschäftsbedingungen der RFT kabel Brandenburg GmbH

- Sprach- und Datendienst -

 


1. Geltungsbereich, Definitionen, Änderungen 

1.1 Die RFT kabel Brandenburg GmbH, Kurstr. 14-15, 14776 Brandenburg a. d. Havel, (im folgenden „RFT“ genannt) erbringt alle ihre Sprach-, Daten- und Videodienstleistungen (im folgenden „Leistungen“ genannt) zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“ genannt), die der Vertragspartner (im folgenden „Kunde“ genannt) durch Erteilung des Auftrags und /oder durch die Inanspruchnahme der Leistungen von RFT anerkennt. Abweichende AGB des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn RFT diesen nicht ausdrücklich widerspricht oder der Kunde erklärt, nur zu seinen Bedingungen abschließen zu wollen.

 

1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diese eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher, als auch Unternehmer.

 

1.3 RFT ist berechtigt, diese AGB, die Leistungsbeschreibung und die Preislisten zu ändern. RFT wird den Kunden über dementsprechende Änderungen spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderung in Textform informieren. Ist der Kunde mit der Änderung nicht einverstanden, so kann er dieses Vertragsverhältnis außerordentlich zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung nicht, so gilt die Änderung als von ihm genehmigt. RFT wird den Kunden mit der Mitteilung der Änderung auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen. Bei Änderungen der Umsatzsteuer, der Kosten für besondere Netzzugänge, für Zusammenschaltung und für andere Dienste anderer Anbieter kann RFT die jeweilige Preisliste der Kostenänderung entsprechend anpassen, ohne dass dem Kunden deshalb ein Kündigungsrecht zusteht. Gleiches gilt, wenn regulatorische oder gesetzliche Anforderungen, insbesondere aus § 18 TKG, zu einer geänderten Kostensituation führen. RFT wird den Kunden über die jeweilige Änderung informieren.

 

2. Vertragsschluss

2.1 Angebote, die durch RFT gegenüber dem Kunden abgegeben werden, sind - insbesondere hinsichtlich der Leistungen, der Preise sowie der Bereitstellungszeiten - unverbindlich. Kundenaufträge sind für RFT nur verbindlich soweit sie von RFT bestätigt oder durch Zurverfügungstellung der Leistung angenommen werden.

 

2.2 Der Kunde hält sich an sein Angebot auf Abschluss des Vertrages für einen Zeitraum von zwei Wochen gebunden. RFT wird innerhalb dieser Zeit prüfen, ob die technischen und sonstigen Voraussetzungen gegeben sind, die gebuchten Leistungen zu erbringen. Der Vertrag zwischen RFT und dem Kunden kommt erst mit Auftragsbestätigung durch RFT zustande, spätestens jedoch mit der Installation der Multimediaanschlussdose und Erhalt des CPE-Telefonie Kabelmodems.

 

3. Widerrufsrecht von Verbrauchern

3.1 Verbraucher sind berechtigt, den Vertrag mit RFT innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Auftragsbestätigung von RFT zu widerrufen, soweit der Vertrag mittels Fernkommunikationsmitteln im Sinne des § 312 b BGB ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien angebahnt oder abgeschlossen wurde Der Widerruf muss keine Begründung enthalten, er ist in Textform zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung an die unter Ziff. 1.1 angegebene Adresse. Ein wirksamer Widerruf des Verbrauchers bewirkt, dass dieser nicht mehr an sein Angebot gebunden ist bzw. ein bereits abgeschlossener Vertrag rückabgewickelt wird. RFT wird den Kunden auf die Möglichkeit des Widerrufs hinweisen. Andere gesetzliche Widerrufsrechte bleiben unberührt.

 

3.2 Das Widerrufsrecht des Verbrauchers erlischt vorzeitig, wenn RFT mit der Ausführung der Leistungen mit Zustimmung des Verbrauchers bereits vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher dies selbst veranlasst hat.

 

4. Vertragsdauer, Vertragsbeendigung

4.1 Das Vertragsverhältnis zwischen RFT und dem Kunden beginnt mit der Bestätigung des Kundenauftrags durch RFT bzw. mit der Installation der Multimediaanschlussdose und Erhalt des CPE-Telefonie Kabelmodems und läuft auf unbestimmte Zeit. Darüber hinaus können Vereinbarungen über Mindestvertragslaufzeiten getroffen werden. Diese bedürfen der Schriftform.

 

4.2 Das Vertragsverhältnis kann von beiden Vertragsparteien ordentlich mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Monats gekündigt werden, sofern eine Mindestvertragslaufzeit nicht vereinbart wurde. Bei vereinbarter Mindestvertragslaufzeit kann das Vertragsverhältnis erstmalig zum Ende der Mindestvertragslaufzeit ordentlich gekündigt werden. Der Anschließungsvertrag -Telefondienst- verlängert sich automatisch um einen Monat, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende gekündigt wird. Der Anschließungsvertrag -Datendienst- verlängert sich automatisch um einen Monat, wenn er nicht mit einer Frist von 4 Wochen zum Vertragsende gekündigt wird.

 

4.3 Das Recht der Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung bleibt unberührt. RFT ist zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses insbesondere dann berechtigt, wenn

a.)   der Kunde Leistungen missbräuchlich in Anspruch nimmt, bei deren Nutzung er gegen Strafvorschriften, sonstige Rechtsvorschriften oder die guten Sitten verstößt bzw. wenn ein dringender Tatverdacht des Verstoßes besteht,

b.)   sich der Kunde für zwei aufeinander folgende   Monate mit der Bezahlung der Rechnungen oder eines wesentlichen  Rechnungsteilbetrages von mindestens 75,00 EUR in Verzug befindet,

c.)   gegen den Kunden oder von ihm ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird oder der Kunde eine eidesstattliche Versicherung über seine Vermögensverhältnisse abgegeben hat,

d.)   wenn in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine sonstige wesentliche Verschlechterung eintritt, die befürchten  lässt, dass dieser seinen Verpflichtungen zeitweise oder dauerhaft nicht nachkommen wird,

e.)   RFT oder einem vertraglich verbundenen Unternehmen eine erforderliche Lizenz nach dem TKG oder sonstigen öffentlichen Vorschriften entzogen wird oder zukünftige regulatorische und gesetzliche Anforderungen an RFT oder an ein vertraglich verbundenes Unternehmen, nicht in zumutbarem technischen und finanziellen Aufwand erfüllt werden können. (Anm: VoIP-Vertrag Ziff. 9)

f.)   wenn der Kunde in eine nicht von RFT versorgte/s Wohnung/Gebäude umzieht.

 

4.4 Kündigungen bedürfen der Schriftform.

 

4.5 Nach Beendigung des Vertrages ist der Kunde verpflichtet, die Nutzung der Leistungen von RFT unverzüglich einzustellen und das CPE-Modem, sofern es nicht käuflich erworben wurde, in ordnungsgemäßem Zustand auf seine Kosten an RFT zurückzusenden. Die Rückgabe des Modems hat innerhalb von 10 Werktagen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zu erfolgen. Ansonsten hat der Kunde RFT den hieraus entstandenen Schaden zu ersetzen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass RFT kein oder nur ein geringer Schaden entstanden ist. RFT ist berechtigt, nach Beendigung des Vertrages die vom Kunden gegebenenfalls gespeicherten Daten, insbesondere dessen E-Mail-Postfach zu löschen. In diesem Fall gehen sämtliche dort gegebenenfalls gespeicherten Daten des Kunden unwiederbringlich verloren.

 

4.6 Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis bzw. tritt der Kunde vom Vertrag zurück, bevor der Anschluss betriebsfähig bereitgestellt worden ist, ohne dass RFT dies verschuldet hat, so hat der Kunde der RFT die Aufwendungen für bereits durchgeführte Arbeiten und für den infolge der Kündigung notwendigen Abbau bereits installierter Bestandteile des Telefon-Anschlusses zu ersetzen. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass RFT keine oder nur geringe Aufwendungen hatte.

Ziffer 3. dieser AGB (Widerrufsrecht von Verbrauchern), bleibt hiervon unberührt.

 

5. Sperrung

RFT ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Zugang zu den Leistungen zu sperren, wenn

a.) der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 75,00 EUR in Verzug ist, eine geleistete Sicherheit verbraucht ist und der Kunde mindestens zwei Wochen vorher schriftlich und unter Hinweis auf die Möglichkeit des Kundenrechtsschutzes vor den Gerichten zu suchen auf die Sperre hingewiesen wurde,

b.) eine Gefährdung der Einrichtungen von RFT, insbesondere des Netzes, durch Rückwirkungen von Endeinrichtungen oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit droht,

c.)  der Kunde Veranlassung zu einer fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses gegeben hat,

d.)  der Kunde die Leistungen von RFT unter Verstoß gegen geltendes Recht oder sonst missbräuchlich in Anspruch nimmt,

e.)  der Fernsehkabelanschluss des Kunden gesperrt wurde,

f.)    RFT Arbeiten an den dem Kunden überlassenen Einrichtungen vornimmt, die ohne eine Unterbrechung der Dienstleistungen nicht durchgeführt werden können oder

g.) dies durch ein Gericht, eine Behörde oder eine Rechtsvorschrift angeordnet wird.

 

6. Leistungen

6.1 RFT betreibt ein regional begrenztes Breitbandkommunikationsnetz. Über dieses Netz bietet RFT ihren Kunden Kabelfernsehen, Internet und Telefon sowie mit diesen Leistungen zusammenhängende weitere Services an. Der Umfang der von RFT zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der RFT Leistungs- und Produktbeschreibung und den mit dem Kunden getroffenen Vereinbarungen.

 

6.2 Zur Umsetzung neuer technischer Entwicklungen und zur Sicherung des Qualitätsstandards kann RFT die Leistungen auch während der Vertragsdauer ändern soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Hierbei darf allerdings der wesentliche Charakter der vereinbarten Leistungen nicht verändert werden.

 

6.3 Sofern Ziffer 3 (Widerrufsrecht von Verbrauchern) Anwendung findet, beginnt die Leistungspflicht von RFT erst nach Ablauf der in Ziff. 3.1 normierten Widerrufsfrist des Kunden.

 

6.4 Wenn RFT an der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen durch den Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die RFT selbst oder ihre Zulieferer betreffen, gehindert wird und RFT diese auch mit der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte (z. B. höhere Gewalt, Krieg, Innere Unruhen, Arbeitskämpfe, Streik, Aussperrung), verlängert sich die Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.

 

6.5 Werden bei der Installation oder Erweiterung von Kundenanschlüssen oder für sonstige Leistungen Übertragungswege, Hardware- und/oder Softwareeinrichtungen oder Erweiterungen oder sonstige technische Leistungen Dritter, insbesondere Stromlieferungen, benötigt, gelten diese als Vorleistungen. Die Leistungsverpflichtung von RFT gilt lediglich vorbehaltlich rechtzeitiger und vollständiger Selbstbelieferung mit diesen Vorleistungen soweit RFT mit der erforderlichen Sorgfalt ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und die nicht richtige oder nicht rechtzeitige Lieferung nicht auf einem Verschulden von RFT selbst beruht. RFT wird den Kunden jedoch unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit einer Leistung informieren und bereits gezahlte Entgelte für nicht verfügbare Leistungen unverzüglich erstatten.

 

6.6 Liefer- und Leistungsstörungen, die RFT zu vertreten hat, berechtigen den Kunden zu einer anteiligen Kürzung des monatlichen Entgelts erst dann, wenn RFT die Störung nicht binnen 48 Stunden nach Störungsmeldung durch den Kunden behebt. Störungsmeldungen nimmt RFT rund um die Uhr an jedem Kalendertag unter der Rufnummer (0180 5 738 522) entgegen.

 

6.7 Ordnungsgemäße Wartungsarbeiten an den zentralen und dezentralen Einrichtungen von RFT oder von zur Vertragserfüllung eingesetzten Dritten stellen keine Leistungsstörung dar, soweit die damit verbundenen Beeinträchtigungen der Dienstleistung 12 Stunden im Monat nicht überschreiten.

 

7. Rechte

7.1 Alle Eigentums- und/oder Schutzrechte an den Leistungen und Dokumentationen von RFT insbesondere an den von RFT verwendeten Kennzeichen, Warenzeichen, Namen, Logos und Taglines verbleiben bei RFT bzw. den Lieferanten von RFT. Das Eigentum am CPE-Modem, sofern nicht käuflich erworben, verbleibt ebenfalls bei RFT.

 

7.2 Der Kunde besitzt an den Leistungen von RFT kein Pfandrecht und kein Zurückbehaltungsrecht. Die Einrichtungen von RFT sind vom Kunden pfleglich zu behandeln und nach Beendigung des Vertrages auf eigene Kosten und Gefahr in einem der Nutzungsdauer entsprechenden Zustand an RFT zurückzugeben.

 

8. Pflichten des Kunden

8.1 Der Kunde wird RFT unverzüglich und schriftlich jede Änderung seines Namens, seines Wohnsitzes, seiner Rechnungsanschrift und seiner Kontoverbindung mitteilen. Verstößt der Kunde gegen diese Mitteilungspflicht, hat er RFT die Adressermittlungskosten zu erstatten.

 

8.2 Der Kunde ist für den Inhalt seiner Kommunikation allein verantwortlich. Er verpflichtet sich, die von RFT zur Verfügung gestellten Leistungen nach Maßgabe des geltenden Rechts zu nutzen. Der Kunde stellt insbesondere sicher, dass die von ihm verbreiteten Inhalte keine Rechte Dritter verletzen, dass die geltenden Strafgesetze oder Jugendschutzbestimmungen beachtet und insbesondere keine rassistischen, pornografischen, obszönen, beleidigenden oder für Minderjährige ungeeignete Inhalte verbreitet werden. Der Kunde verpflichtet sich weiter, die Privatsphäre Dritter zu beachten, insbesondere keine unaufgeforderten Massensendungen sowie keine unerbetene Werbung zu verbreiten bzw. bedrohende und belästigende Anrufe zu unterlassen sowie alles zu unterlassen, was die Leistung und die Verfügbarkeit der Dienste von RFT gefährden könnte. Der Kunde wird darüber hinaus ausschließlich fernmelde- und telekommunikationsrechtlich zugelassene Endeinrichtungen betreiben.

 

8.3 Der Kunde hat hinsichtlich der Funktionsfähigkeit der von RFT vertraglich geschuldeten Leistungen eine aktive Prüfungspflicht. Der Kunde ist verpflichtet, RFT unverzüglich Störungen an den Leistungen mitzuteilen. Bei der Beseitigung von Störungen besteht für den Kunden eine Mitwirkungspflicht insbesondere für die terminliche Vereinbarung und den Zugang zu den Räumen, die mit Anlagentechnik versehen sind. Der Kunde gewährt RFT - soweit erforderlich - an Werktagen während der üblichen Geschäftszeiten Zugang zu seinen Räumlichkeiten und den Einrichtungen. Sofern für RFT keine Zugangsmöglichkeit besteht, wird RFT für die Dauer des nichtbestehenden Zugangs von ihren Leistungsverpflichtungen frei. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass deren Einhaltung auch ohne den Zugang möglich gewesen wäre.

 

8.4 Der Kunde verpflichtet sich ferner,

a.)  keine Eingriffe in das Kabelnetz oder in andere Netze vorzunehmen,

b.)  das CPE-Modem vor Schäden, insbesondere vor Beeinflussung durch elektrische Fremdspannung zu bewahren und es nur in der vertraglich vereinbarten Weise zu verwenden,

c.)   den Besitz an dem CPE-Modem weder ganz noch teilweise an Dritte zu übertragen,

d.)  keine Reparatur, Wartung oder sonstige Maßnahmen an dem CPE-Modem durch andere als die von RFT beauftragten Personen zu veranlassen oder zu gestatten,

e.)  keine Etiketten oder Aufschriften an dem CPE-Modem zu entfernen, zu verfälschen oder zu verändern,

f.)   die elektrische Energie für die Installation und den Betrieb der RFT-Einrichtung bereitzustellen.

g.) bei einer vom Kunden verschuldeten Störung oder Beschädigung der Einrichtungen der RFT, einschließlich des CPE-Modems, die Kosten der Ermittlung und Behebung der Störung zu tragen.

 

8.5 Soweit RFT dem Kunden den Zugang zur Nutzung des Internets vermittelt, unterliegen die übermittelten Inhalte keiner Überprüfung durch RFT, insbesondere nicht daraufhin, ob sie schadensstiftende Software (z. B. Viren) enthalten. Der Kunde ist daher selbst für die Sicherheit seiner Daten, Netzwerke und weiterer Geräte vor Angriffen von Hackern sowie Viren verantwortlich und muss selbst entsprechende Sicherheitseinrichtungen vorhalten.

 

8.6 Verletzt der Kunde eine seiner vorgenannten Verpflichtungen und werden deshalb Ansprüche - gleich welcher Art - gegen RFT geltend gemacht, verpflichtet sich der Kunde, RFT von diesen Ansprüchen einschließlich der Rechtsverteidigungskosten freizustellen.

 

9. Zahlungsbedingungen

9.1 Der Kunde ist verpflichtet, RFT die für die Nutzung der Leistungen vereinbarte Vergütung zu zahlen. Die Zahlungspflicht des Kunden beginnt ab dem Tag der Freischaltung der Dienstleistung. Das Entgelt für das gewählte Dienstleistungspaket wird gemäß der vertraglichen Vereinbarung abgerechnet. Das hierauf entfallende Entgelt ist jeweils am ersten Tag des Folgemonats ohne Abzug fällig. Besteht der Vertrag nur während eines Teils des Monats, berechnet sich das Entgelt anteilig pro Tag der Inanspruchnahme bezogen auf den jeweiligen Monat. Sonstige Entgelte werden nach Erbringung der Leistung in Rechnung gestellt. Ist für den Erhalt des CPE-Modems vom Kunden eine Kaution lt. Preisliste zu entrichten, wird diese bei Übergabe des Modems fällig.

 

9.2 Die Abrechnung der Dienste erfolgt durch Rechnungslegung auf elektronischem Wege. Die Rechnung wird dem Kunden per e-mail zugesandt. Zu diesem Zweck gibt der Kunde der RFT radio-televisioin Brandenburg GmbH eine gültige e-mail-Adresse bekannt. Für nicht zustellbare Rechnungen aufgrund falscher Angaben zur e-mail-Adresse für die ein manueller Rechnungsversand von gedruckten Rechnungen erforderlich ist, wird ein Bearbeitungsentgelt pro Rechnung in Höhe von 1,50 EURO erhoben.

Das Entgelt wird auch dann erhoben, wenn ein Rechnungsdruck und Versand dieser Rechnung per Post vereinbart wurde.

 

9.3 Zahlungen des Kunden erfolgen grundsätzlich durch Einzug über das Bankkonto des Kunden. Der Kunde erteilt hierzu seine Ermächtigung.

 

9.4 Die Zahlungspflicht des Kunden besteht auch für Rechnungsbeträge, die durch Unbefugte oder unbefugte Nutzung des Kundenzugangs durch Dritte entstanden sind, es sei denn, der Kunde hat die Nutzung nicht zu vertreten. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass er die Nutzung nicht zu vertreten hat.

 

9.5 Der Kunde hat Rechnungen von RFT sorgfältig zu prüfen. Einwendungen hat er unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich gegenüber RFT zu erheben. Die Fälligkeit der Rechnung bleibt davon unberührt. Sofern der Kunde innerhalb dieser Frist keine Einwendungen erhebt, gilt dies als Genehmigung des Rechnungsendbetrages. RFT wird den Kunden mit Übersendung der Rechnung auf diesen Umstand hinweisen.

 

9.6 Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, hat der Verbraucher die Geldschuld mit 5 %, der Unternehmer mit 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behält sich RFT vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Darüber hinaus ist RFT berechtigt, dem Kunden ab der zweiten Mahnung pauschale Mahnkosten in Höhe von 3,00 EUR in Rechnung zu stellen. Nimmt der Kunde am Lastschriftverfahren teil, hat er für jede nicht eingelöste Lastschrift an RFT einen Betrag von 15,00 EUR zu zahlen, es sei denn, er hat die Nichteinlösung nicht zu vertreten.

 

9.7 Ansprüche des Kunden auf Rückerstattung zuviel gezahlter Beträge werden dem Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben und mit der nächst fälligen Rechnung verrechnet. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit Ansprüchen gegen Forderungen von RFT aufzurechnen, es sei denn, seine Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrechts ebenfalls nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu.

 

10. Haftung

10.1 RFT haftet für von ihr verursachte Personenschäden, beim Fehlen garantierter Beschaffenheitsmerkmale sowie bei arglistigem Verschweigen von Mängeln. 

       

10.2 Im Falle von Sach- oder Vermögensschäden, die auf der leicht fahrlässigen Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) beruhen, haftet RFT für solche Schäden, mit denen RFT zum Zeitpunkt der Bestätigung einer Bestellung typischerweise rechnen musste.

       

10.3 Darüber hinaus haftet RFT für Sach- und Vermögensschäden, die ihre gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

 

10.4 Im Rahmen der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen ist die Haftung nach § 7 TKV wie folgt begrenzt. Verstößt RFT bei dem Erbringen von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit schuldhaft gegen das Telekommunikationsgesetz, gegen eine aufgrund dieses Gesetzes erlassene Rechtsverordnung oder gegen eine Anordnung der Bundesnetzagentur und Post, so ist die Haftung für Vermögensschäden auf 12.500 EUR beschränkt. Gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten  ist die Haftung der RFT auf 10 Millionen EUR jeweils je schadensverursachendes Ereignis begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die verschiedenen Geschädigten aufgrund desselben Ereignisses zustehen, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung der Höhe nach entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde.

 

10.5 Soweit RFT nach den Ziffern 1 bis 4 nicht ausdrücklich haftet, ist die Haftung der RFT im Übrigen ausgeschlossen. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Regelungen bleibt unberührt.

       

10.6 Insbesondere haftet RFT in keinem Fall für Schäden, die sich aus dem Wegfall von Genehmigungen oder dem Ausfall von Einrichtungen anderer Anbieter ergeben. Die Haftung von RFT ist ebenfalls ausgeschlossen für Schäden, die durch unberechtigte Eingriffe des Kunden entstanden sind.

 

10.7 Die RFT übernimmt keine Haftung für Schäden und Nachteile, die daraus entstehen, dass eine EDV-Anlage oder ein Teil davon zu Reparatur- oder Wartungszwecken während der produktiven Zeit des Kunden – in Absprache mit ihm - ausgeschaltet oder in sonstiger Weise beeinträchtigt werden muss.

 

10.8 Die Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz – mit Ausnahme von Personenschäden und vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten sonstigen Schäden – verjähren in zwölf Monaten.

 

11. Datenschutz, Bonitätsprüfung

11.1 Personenbezogene Daten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Betroffene eingewilligt hat oder das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG), das Telekommunikationsgesetz (TKG) bzw. eine andere Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt. Zu diesen Daten gehören Name, Alter und Anschrift einschließlich Rufnummer und E-Mail-Adresse des Kunden sowie im Falle der Erteilung einer Einzugsermächtigung auch die Angaben zu seiner Bankverbindung als personenbezogene Daten. Ferner werden Daten über Beginn und Ende der Inanspruchnahme der Leistungen sowie der Eingabe der Zugangscodes zur Erfassung der Nutzung verwendet.

 

11.2 RFT darf personenbezogene Daten des Kunden, die erforderlich sind, um dieses Vertragsverhältnis einschließlich seiner inhaltlichen Ausgestaltung zu begründen oder zu ändern, verarbeiten und nutzen, soweit dies zur Beratung des Kunden und zur Werbung für eigene Zwecke erforderlich ist und der Kunde eingewilligt hat.

 

11.3 RFT ist berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Bestimmungen an verbundene Partnerunternehmen weiterzuleiten, sofern berechtigte Interessen des Kunden dem nicht entgegenstehen.

 

11.4 Ist der Kunde ein Verbraucher, ist RFT berechtigt, Auskunft bei der für den Wohnsitz des Verbrauchers zuständigen Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung GmbH (Schufa) einzuholen. Ferner ist RFT befugt, Kundendaten auf nichtvertragsgemäße Abwicklung an die Schufa weiterzumelden. Ist der Kunde ein Unternehmer, ist RFT berechtigt, Auskünfte bei Wirtschaftsauskunfteien und Kreditversicherungsgesellschaften einzuholen. Ferner ist RFT befugt, Kundendaten auf nichtvertragsgemäße Abwicklung an diese Unternehmen weiterzumelden.

 

12. Schlussbestimmungen

12.1 Die vertraglichen Beziehungen der Parteien untereinander unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

 

12.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des  öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlich der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der RFT. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder der Wohnsitz des Kunden oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

 

12.3 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.

 

12.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, den Vertrag oder eines seiner Rechte auf einen Dritten zu übertragen, es sei denn, RFT stimmt der Übertragung vorher schriftlich zu. In diesem Fall unterliegt der Rechtsnachfolger allen vertraglichen Geschäftsbedingungen, die für den Kunden gegolten haben und der abtretende Kunde bleibt als

Bürge für die Verpflichtungen des Rechtsnachfolgers weiterhin haftbar.

 

12.5 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

 

 

 

                                                               RFT, 01.09.2008