1. Geltungsbereich, Definitionen, Änderungen
1.1 Die RFT kabel Brandenburg
GmbH, Kurstr. 14-15, 14776 Brandenburg a. d. Havel, (im folgenden
„RFT“ genannt) erbringt alle ihre Sprach-, Daten- und Videodienstleistungen
(im folgenden „Leistungen“ genannt) zu den nachstehenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“ genannt),
die der Vertragspartner (im folgenden „Kunde“ genannt) durch
Erteilung des Auftrags und /oder durch die Inanspruchnahme der Leistungen von
RFT anerkennt. Abweichende AGB des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann
keine Anwendung, wenn RFT diesen nicht ausdrücklich widerspricht oder der
Kunde erklärt, nur zu seinen Bedingungen abschließen zu wollen.
1.2 Verbraucher im Sinne dieser
AGB sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung
getreten wird, ohne dass diese eine gewerbliche oder selbständige
berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser
AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige
Personengesellschaften mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die
in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit handeln. Kunde im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher, als
auch Unternehmer.
1.3 RFT ist berechtigt, diese
AGB, die Leistungsbeschreibung und die Preislisten zu ändern. RFT wird den
Kunden über dementsprechende Änderungen spätestens sechs Wochen
vor Inkrafttreten der Änderung in Textform informieren. Ist der Kunde mit
der Änderung nicht einverstanden, so kann er dieses
Vertragsverhältnis außerordentlich zum Zeitpunkt des beabsichtigten
Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Die Kündigung bedarf der
Schriftform. Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt
des Wirksamwerdens der Änderung nicht, so gilt die Änderung als von
ihm genehmigt. RFT wird den Kunden mit der Mitteilung der Änderung auf die
vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen. Bei Änderungen
der Umsatzsteuer, der Kosten für besondere Netzzugänge, für
Zusammenschaltung und für andere Dienste anderer Anbieter kann RFT die
jeweilige Preisliste der Kostenänderung entsprechend anpassen, ohne dass
dem Kunden deshalb ein Kündigungsrecht zusteht. Gleiches gilt, wenn
regulatorische oder gesetzliche Anforderungen, insbesondere aus § 18 TKG,
zu einer geänderten Kostensituation führen. RFT wird den Kunden
über die jeweilige Änderung informieren.
2. Vertragsschluss
2.1 Angebote, die durch RFT
gegenüber dem Kunden abgegeben werden, sind - insbesondere hinsichtlich
der Leistungen, der Preise sowie der Bereitstellungszeiten - unverbindlich. Kundenaufträge
sind für RFT nur verbindlich soweit sie von RFT bestätigt oder durch
Zurverfügungstellung der Leistung angenommen werden.
2.2 Der Kunde hält sich an
sein Angebot auf Abschluss des Vertrages für einen Zeitraum von zwei
Wochen gebunden. RFT wird innerhalb dieser Zeit prüfen, ob die technischen
und sonstigen Voraussetzungen gegeben sind, die gebuchten Leistungen zu
erbringen. Der Vertrag zwischen RFT und dem Kunden kommt erst mit
Auftragsbestätigung durch RFT zustande, spätestens jedoch mit der
Installation der Multimediaanschlussdose und Erhalt des CPE-Telefonie Kabelmodems.
3. Widerrufsrecht von Verbrauchern
3.1
Verbraucher sind berechtigt, den Vertrag mit RFT innerhalb von zwei Wochen nach
Erhalt der Auftragsbestätigung von RFT zu widerrufen, soweit der Vertrag
mittels Fernkommunikationsmitteln im Sinne des § 312 b BGB ohne gleichzeitige
körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien angebahnt oder abgeschlossen
wurde Der Widerruf muss keine Begründung enthalten, er ist in Textform zu
erklären. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der
Widerrufserklärung an die unter Ziff. 1.1 angegebene Adresse. Ein wirksamer
Widerruf des Verbrauchers bewirkt, dass dieser nicht mehr an sein Angebot
gebunden ist bzw. ein bereits abgeschlossener Vertrag rückabgewickelt
wird. RFT wird den Kunden auf die Möglichkeit des Widerrufs hinweisen.
Andere gesetzliche Widerrufsrechte bleiben unberührt.
3.2 Das Widerrufsrecht des
Verbrauchers erlischt vorzeitig, wenn RFT mit der Ausführung der
Leistungen mit Zustimmung des Verbrauchers bereits vor Ende der Widerrufsfrist
begonnen hat oder der Verbraucher dies selbst veranlasst hat.
4. Vertragsdauer, Vertragsbeendigung
4.1 Das Vertragsverhältnis
zwischen RFT und dem Kunden beginnt mit der Bestätigung des Kundenauftrags
durch RFT bzw. mit der Installation der Multimediaanschlussdose und Erhalt des
CPE-Telefonie Kabelmodems und läuft auf unbestimmte Zeit. Darüber
hinaus können Vereinbarungen über Mindestvertragslaufzeiten getroffen
werden. Diese bedürfen der Schriftform.
4.2 Das
Vertragsverhältnis kann von beiden Vertragsparteien ordentlich mit einer
Frist von einem Monat zum Ende des Monats gekündigt werden, sofern eine
Mindestvertragslaufzeit nicht vereinbart wurde. Bei vereinbarter
Mindestvertragslaufzeit kann das Vertragsverhältnis erstmalig zum Ende der
Mindestvertragslaufzeit ordentlich gekündigt werden. Der Anschließungsvertrag
-Telefondienst- verlängert sich automatisch um einen Monat, wenn er nicht
mit einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende gekündigt wird. Der Anschließungsvertrag
-Datendienst- verlängert sich automatisch um einen Monat, wenn er nicht
mit einer Frist von 4 Wochen zum Vertragsende gekündigt wird.
4.3 Das
Recht der Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung bleibt unberührt.
RFT ist zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses insbesondere
dann berechtigt, wenn
a.)
der
Kunde Leistungen missbräuchlich in Anspruch nimmt, bei deren Nutzung er
gegen Strafvorschriften, sonstige Rechtsvorschriften oder die guten Sitten
verstößt bzw. wenn ein dringender Tatverdacht des Verstoßes besteht,
b.)
sich
der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der
Rechnungen oder eines wesentlichen
Rechnungsteilbetrages von mindestens 75,00 EUR in Verzug befindet,
c.)
gegen
den Kunden oder von ihm ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens
gestellt wird oder der Kunde eine eidesstattliche Versicherung über seine
Vermögensverhältnisse abgegeben hat,
d.)
wenn
in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine sonstige wesentliche
Verschlechterung eintritt, die befürchten lässt, dass dieser seinen
Verpflichtungen zeitweise oder dauerhaft nicht nachkommen wird,
e.)
RFT
oder einem vertraglich verbundenen Unternehmen eine erforderliche Lizenz nach
dem TKG oder sonstigen öffentlichen Vorschriften entzogen wird oder
zukünftige regulatorische und gesetzliche Anforderungen an RFT oder an ein
vertraglich verbundenes Unternehmen, nicht in zumutbarem technischen und
finanziellen Aufwand erfüllt werden können. (Anm: VoIP-Vertrag Ziff.
9)
f.) wenn der
Kunde in eine nicht von RFT versorgte/s Wohnung/Gebäude umzieht.
4.4
Kündigungen bedürfen der Schriftform.
4.5 Nach
Beendigung des Vertrages ist der Kunde verpflichtet, die Nutzung der Leistungen
von RFT unverzüglich einzustellen und das CPE-Modem, sofern es nicht
käuflich erworben wurde, in ordnungsgemäßem Zustand auf seine
Kosten an RFT zurückzusenden. Die Rückgabe des Modems hat innerhalb
von 10 Werktagen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zu erfolgen.
Ansonsten hat der Kunde RFT den hieraus entstandenen Schaden zu ersetzen. Dem
Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass RFT kein oder nur ein geringer
Schaden entstanden ist. RFT ist berechtigt, nach Beendigung des Vertrages die
vom Kunden gegebenenfalls gespeicherten Daten, insbesondere dessen
E-Mail-Postfach zu löschen. In diesem Fall gehen sämtliche dort
gegebenenfalls gespeicherten Daten des Kunden unwiederbringlich verloren.
4.6
Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis bzw. tritt der Kunde vom
Vertrag zurück, bevor der Anschluss betriebsfähig bereitgestellt
worden ist, ohne dass RFT dies verschuldet hat, so hat der Kunde der RFT die
Aufwendungen für bereits durchgeführte Arbeiten und für den
infolge der Kündigung notwendigen Abbau bereits installierter Bestandteile
des Telefon-Anschlusses zu ersetzen. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen,
dass RFT keine oder nur geringe Aufwendungen hatte.
Ziffer 3. dieser AGB (Widerrufsrecht von Verbrauchern),
bleibt hiervon unberührt.
5. Sperrung
RFT ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den
Zugang zu den Leistungen zu sperren, wenn
a.) der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens
75,00 EUR in Verzug ist, eine geleistete Sicherheit verbraucht ist und der
Kunde mindestens zwei Wochen vorher schriftlich und unter Hinweis auf die
Möglichkeit des Kundenrechtsschutzes vor den Gerichten zu suchen auf die
Sperre hingewiesen wurde,
b.) eine Gefährdung der Einrichtungen von RFT,
insbesondere des Netzes, durch Rückwirkungen von Endeinrichtungen oder
eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit droht,
c.) der Kunde Veranlassung zu einer
fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses gegeben hat,
d.) der Kunde die Leistungen von RFT unter
Verstoß gegen geltendes Recht oder sonst missbräuchlich in Anspruch
nimmt,
e.) der Fernsehkabelanschluss des
Kunden gesperrt wurde,
f.) RFT Arbeiten an den dem Kunden
überlassenen Einrichtungen vornimmt, die ohne eine Unterbrechung der
Dienstleistungen nicht durchgeführt werden können oder
g.) dies durch ein Gericht, eine Behörde oder
eine Rechtsvorschrift angeordnet wird.
6. Leistungen
6.1 RFT
betreibt ein regional begrenztes Breitbandkommunikationsnetz. Über
dieses Netz bietet RFT ihren Kunden Kabelfernsehen, Internet und Telefon sowie
mit diesen Leistungen zusammenhängende weitere Services an. Der Umfang der
von RFT zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der RFT Leistungs- und
Produktbeschreibung und den mit dem Kunden getroffenen Vereinbarungen.
6.2 Zur
Umsetzung neuer technischer Entwicklungen und zur Sicherung des
Qualitätsstandards kann RFT die Leistungen auch während der
Vertragsdauer ändern soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Hierbei
darf allerdings der wesentliche Charakter der vereinbarten Leistungen nicht
verändert werden.
6.3 Sofern Ziffer 3
(Widerrufsrecht von Verbrauchern) Anwendung findet, beginnt die Leistungspflicht
von RFT erst nach Ablauf der in Ziff. 3.1 normierten Widerrufsfrist des Kunden.
6.4 Wenn RFT an der
Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen durch den Eintritt
unvorhersehbarer Ereignisse, die RFT selbst oder ihre Zulieferer betreffen,
gehindert wird und RFT diese auch mit der nach den Umständen zumutbaren
Sorgfalt nicht abwenden konnte (z. B. höhere Gewalt, Krieg, Innere
Unruhen, Arbeitskämpfe, Streik, Aussperrung), verlängert sich die
Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen
Anlaufzeit.
6.5 Werden bei der Installation oder
Erweiterung von Kundenanschlüssen oder für sonstige Leistungen
Übertragungswege, Hardware- und/oder Softwareeinrichtungen oder Erweiterungen
oder sonstige technische Leistungen Dritter, insbesondere Stromlieferungen,
benötigt, gelten diese als Vorleistungen. Die Leistungsverpflichtung von
RFT gilt lediglich vorbehaltlich rechtzeitiger und vollständiger
Selbstbelieferung mit diesen Vorleistungen soweit RFT mit der erforderlichen
Sorgfalt ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und die nicht
richtige oder nicht rechtzeitige Lieferung nicht auf einem Verschulden von RFT
selbst beruht. RFT wird den Kunden jedoch unverzüglich über die
Nichtverfügbarkeit einer Leistung informieren und bereits gezahlte
Entgelte für nicht verfügbare Leistungen unverzüglich erstatten.
6.6 Liefer- und Leistungsstörungen,
die RFT zu vertreten hat, berechtigen den Kunden zu einer anteiligen
Kürzung des monatlichen Entgelts erst dann, wenn RFT die Störung
nicht binnen 48 Stunden nach Störungsmeldung durch den Kunden behebt.
Störungsmeldungen nimmt RFT rund um die Uhr an jedem Kalendertag unter der
Rufnummer (0180 5 738 522) entgegen.
6.7 Ordnungsgemäße
Wartungsarbeiten an den zentralen und dezentralen Einrichtungen von RFT oder
von zur Vertragserfüllung eingesetzten Dritten stellen keine Leistungsstörung
dar, soweit die damit verbundenen Beeinträchtigungen der Dienstleistung 12
Stunden im Monat nicht überschreiten.
7. Rechte
7.1 Alle
Eigentums- und/oder Schutzrechte an den Leistungen und Dokumentationen von RFT
insbesondere an den von RFT verwendeten Kennzeichen, Warenzeichen, Namen, Logos
und Taglines verbleiben bei RFT bzw. den Lieferanten von RFT. Das Eigentum am
CPE-Modem, sofern nicht käuflich erworben, verbleibt ebenfalls bei RFT.
7.2 Der
Kunde besitzt an den Leistungen von RFT kein Pfandrecht und kein Zurückbehaltungsrecht.
Die Einrichtungen von RFT sind vom Kunden pfleglich zu behandeln und nach
Beendigung des Vertrages auf eigene Kosten und Gefahr in einem der Nutzungsdauer
entsprechenden Zustand an RFT zurückzugeben.
8. Pflichten des Kunden
8.1 Der Kunde wird RFT unverzüglich und schriftlich
jede Änderung seines Namens, seines Wohnsitzes, seiner Rechnungsanschrift
und seiner Kontoverbindung mitteilen. Verstößt der Kunde gegen diese
Mitteilungspflicht, hat er RFT die Adressermittlungskosten zu erstatten.
8.2 Der
Kunde ist für den Inhalt seiner Kommunikation allein verantwortlich. Er verpflichtet
sich, die von RFT zur Verfügung gestellten Leistungen nach Maßgabe
des geltenden Rechts zu nutzen. Der Kunde stellt insbesondere sicher, dass die
von ihm verbreiteten Inhalte keine Rechte Dritter verletzen, dass die geltenden
Strafgesetze oder Jugendschutzbestimmungen beachtet und insbesondere keine
rassistischen, pornografischen, obszönen, beleidigenden oder für
Minderjährige ungeeignete Inhalte verbreitet werden. Der Kunde
verpflichtet sich weiter, die Privatsphäre Dritter zu beachten,
insbesondere keine unaufgeforderten Massensendungen sowie keine unerbetene
Werbung zu verbreiten bzw. bedrohende und belästigende Anrufe zu
unterlassen sowie alles zu unterlassen, was die Leistung und die Verfügbarkeit
der Dienste von RFT gefährden könnte. Der Kunde wird darüber
hinaus ausschließlich fernmelde- und telekommunikationsrechtlich zugelassene
Endeinrichtungen betreiben.
8.3 Der
Kunde hat hinsichtlich der Funktionsfähigkeit der von RFT vertraglich
geschuldeten Leistungen eine aktive Prüfungspflicht. Der Kunde ist
verpflichtet, RFT unverzüglich Störungen an den Leistungen
mitzuteilen. Bei der Beseitigung von Störungen besteht für den Kunden
eine Mitwirkungspflicht insbesondere für die terminliche Vereinbarung und
den Zugang zu den Räumen, die mit Anlagentechnik versehen sind. Der Kunde
gewährt RFT - soweit erforderlich - an Werktagen während der
üblichen Geschäftszeiten Zugang zu seinen Räumlichkeiten und den
Einrichtungen. Sofern für RFT keine Zugangsmöglichkeit besteht, wird
RFT für die Dauer des nichtbestehenden Zugangs von ihren
Leistungsverpflichtungen frei. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass
deren Einhaltung auch ohne den Zugang möglich gewesen wäre.
8.4 Der
Kunde verpflichtet sich ferner,
a.) keine
Eingriffe in das Kabelnetz oder in andere Netze vorzunehmen,
b.) das CPE-Modem
vor Schäden, insbesondere vor Beeinflussung durch elektrische
Fremdspannung zu bewahren und es nur in der vertraglich vereinbarten Weise zu
verwenden,
c.)
den Besitz an dem CPE-Modem weder ganz noch teilweise
an Dritte zu übertragen,
d.) keine
Reparatur, Wartung oder sonstige Maßnahmen an dem CPE-Modem durch andere
als die von RFT beauftragten Personen zu veranlassen oder zu gestatten,
e.) keine
Etiketten oder Aufschriften an dem CPE-Modem zu entfernen, zu verfälschen
oder zu verändern,
f.) die
elektrische Energie für die Installation und den Betrieb der
RFT-Einrichtung bereitzustellen.
g.) bei
einer vom Kunden verschuldeten Störung oder Beschädigung der
Einrichtungen der RFT, einschließlich des CPE-Modems, die Kosten der Ermittlung
und Behebung der Störung zu tragen.
8.5 Soweit
RFT dem Kunden den Zugang zur Nutzung des Internets vermittelt, unterliegen die
übermittelten Inhalte keiner Überprüfung durch RFT, insbesondere
nicht daraufhin, ob sie schadensstiftende Software (z. B. Viren) enthalten. Der
Kunde ist daher selbst für die Sicherheit seiner Daten, Netzwerke und
weiterer Geräte vor Angriffen von Hackern sowie Viren verantwortlich und
muss selbst entsprechende Sicherheitseinrichtungen vorhalten.
8.6
Verletzt der Kunde eine seiner vorgenannten Verpflichtungen und werden deshalb
Ansprüche - gleich welcher Art - gegen RFT geltend gemacht, verpflichtet
sich der Kunde, RFT von diesen Ansprüchen einschließlich der
Rechtsverteidigungskosten freizustellen.
9. Zahlungsbedingungen
9.1 Der
Kunde ist verpflichtet, RFT die für die Nutzung der Leistungen vereinbarte
Vergütung zu zahlen. Die Zahlungspflicht des Kunden beginnt ab dem Tag der
Freischaltung der Dienstleistung. Das Entgelt für das gewählte
Dienstleistungspaket wird gemäß der vertraglichen Vereinbarung
abgerechnet. Das hierauf entfallende Entgelt ist jeweils am ersten Tag des
Folgemonats ohne Abzug fällig. Besteht der Vertrag nur während eines
Teils des Monats, berechnet sich das Entgelt anteilig pro Tag der
Inanspruchnahme bezogen auf den jeweiligen Monat. Sonstige Entgelte werden nach
Erbringung der Leistung in Rechnung gestellt. Ist für den Erhalt des CPE-Modems
vom Kunden eine Kaution lt. Preisliste zu entrichten, wird diese bei Übergabe
des Modems fällig.
9.2
Die Abrechnung der Dienste erfolgt durch Rechnungslegung auf elektronischem
Wege. Die Rechnung wird dem Kunden per e-mail zugesandt. Zu diesem Zweck gibt
der Kunde der RFT radio-televisioin Brandenburg GmbH eine gültige
e-mail-Adresse bekannt. Für nicht zustellbare Rechnungen aufgrund falscher
Angaben zur e-mail-Adresse für die ein manueller Rechnungsversand von
gedruckten Rechnungen erforderlich ist, wird ein Bearbeitungsentgelt pro Rechnung
in Höhe von 1,50 EURO erhoben.
Das
Entgelt wird auch dann erhoben, wenn ein Rechnungsdruck und Versand dieser
Rechnung per Post vereinbart wurde.
9.3 Zahlungen des Kunden erfolgen grundsätzlich
durch Einzug über das Bankkonto des Kunden. Der Kunde erteilt hierzu seine
Ermächtigung.
9.4 Die Zahlungspflicht des Kunden besteht auch
für Rechnungsbeträge, die durch Unbefugte oder unbefugte Nutzung des
Kundenzugangs durch Dritte entstanden sind, es sei denn, der Kunde hat die Nutzung
nicht zu vertreten. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass er die Nutzung nicht
zu vertreten hat.
9.5
Der Kunde hat Rechnungen von RFT sorgfältig zu prüfen. Einwendungen
hat er unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sechs Wochen
nach Zugang der Rechnung schriftlich gegenüber RFT zu erheben. Die
Fälligkeit der Rechnung bleibt davon unberührt. Sofern der Kunde innerhalb
dieser Frist keine Einwendungen erhebt, gilt dies als Genehmigung des
Rechnungsendbetrages. RFT wird den Kunden mit Übersendung der Rechnung auf
diesen Umstand hinweisen.
9.6 Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, hat der
Verbraucher die Geldschuld mit 5 %, der Unternehmer mit 8 % über dem
jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Gegenüber dem
Unternehmer behält sich RFT vor, einen höheren Verzugsschaden
nachzuweisen und geltend zu machen. Darüber hinaus ist RFT berechtigt, dem
Kunden ab der zweiten Mahnung pauschale Mahnkosten in Höhe von 3,00 EUR in
Rechnung zu stellen. Nimmt der Kunde am Lastschriftverfahren teil, hat er
für jede nicht eingelöste Lastschrift an RFT einen Betrag von 15,00
EUR zu zahlen, es sei denn, er hat die Nichteinlösung nicht zu vertreten.
9.7 Ansprüche des Kunden auf Rückerstattung
zuviel gezahlter Beträge werden dem Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben
und mit der nächst fälligen Rechnung verrechnet. Der Kunde ist nicht
berechtigt, mit Ansprüchen gegen Forderungen von RFT aufzurechnen, es sei
denn, seine Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungs-
oder Leistungsverweigerungsrechts ebenfalls nur wegen unbestrittener oder
rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu.
10. Haftung
10.1 RFT haftet für von ihr verursachte Personenschäden, beim
Fehlen garantierter Beschaffenheitsmerkmale sowie bei arglistigem Verschweigen
von Mängeln.
10.2 Im Falle von Sach- oder Vermögensschäden,
die auf der leicht fahrlässigen Verletzung einer vertragswesentlichen
Pflicht (Kardinalpflicht) beruhen, haftet RFT für solche Schäden, mit
denen RFT zum Zeitpunkt der Bestätigung einer Bestellung typischerweise
rechnen musste.
10.3 Darüber hinaus haftet RFT für
Sach- und Vermögensschäden, die ihre gesetzlichen Vertreter,
Mitarbeiter, Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursacht haben.
10.4 Im Rahmen der
Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen ist die Haftung nach § 7
TKV wie folgt begrenzt. Verstößt RFT bei dem Erbringen von
Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit schuldhaft gegen
das Telekommunikationsgesetz, gegen eine aufgrund dieses Gesetzes erlassene
Rechtsverordnung oder gegen eine Anordnung der Bundesnetzagentur und Post, so ist die Haftung für
Vermögensschäden auf 12.500 EUR beschränkt. Gegenüber der
Gesamtheit der Geschädigten
ist die Haftung der RFT auf 10 Millionen EUR jeweils je
schadensverursachendes Ereignis begrenzt. Übersteigen die
Entschädigungen, die verschiedenen Geschädigten aufgrund desselben
Ereignisses zustehen, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem
Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller
Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung
der Höhe nach entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht
wurde.
10.5 Soweit RFT nach
den Ziffern 1 bis 4 nicht ausdrücklich haftet, ist die Haftung der RFT im
Übrigen ausgeschlossen. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen
Regelungen bleibt unberührt.
10.6 Insbesondere haftet RFT in keinem Fall für
Schäden, die sich aus dem Wegfall von Genehmigungen oder dem Ausfall von
Einrichtungen anderer Anbieter ergeben. Die Haftung von RFT ist ebenfalls ausgeschlossen
für Schäden, die durch unberechtigte Eingriffe des Kunden entstanden
sind.
10.7 Die RFT übernimmt
keine Haftung für Schäden und Nachteile, die daraus entstehen, dass
eine EDV-Anlage oder ein Teil davon zu Reparatur- oder Wartungszwecken
während der produktiven Zeit des Kunden – in Absprache mit ihm -
ausgeschaltet oder in sonstiger Weise beeinträchtigt werden muss.
10.8 Die Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz – mit
Ausnahme von Personenschäden und vorsätzlich oder grob
fahrlässig herbeigeführten sonstigen Schäden –
verjähren in zwölf Monaten.
11. Datenschutz, Bonitätsprüfung
11.1 Personenbezogene Daten
des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Betroffene
eingewilligt hat oder das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das
Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG), das Telekommunikationsgesetz (TKG) bzw.
eine andere Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt. Zu diesen Daten
gehören Name, Alter und Anschrift einschließlich Rufnummer und
E-Mail-Adresse des Kunden sowie im Falle der Erteilung einer Einzugsermächtigung
auch die Angaben zu seiner Bankverbindung als personenbezogene Daten. Ferner
werden Daten über Beginn und Ende der Inanspruchnahme der Leistungen sowie
der Eingabe der Zugangscodes zur Erfassung der Nutzung verwendet.
11.2 RFT darf
personenbezogene Daten des Kunden, die erforderlich sind, um dieses Vertragsverhältnis
einschließlich seiner inhaltlichen Ausgestaltung zu begründen oder
zu ändern, verarbeiten und nutzen, soweit dies zur Beratung des Kunden und
zur Werbung für eigene Zwecke erforderlich ist und der Kunde eingewilligt
hat.
11.3 RFT ist berechtigt, personenbezogene Daten des
Kunden nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Bestimmungen an verbundene
Partnerunternehmen weiterzuleiten, sofern berechtigte Interessen des Kunden dem
nicht entgegenstehen.
11.4 Ist
der Kunde ein Verbraucher, ist RFT berechtigt, Auskunft bei der für den
Wohnsitz des Verbrauchers zuständigen Schutzgemeinschaft für
allgemeine Kreditsicherung GmbH (Schufa) einzuholen. Ferner ist RFT befugt,
Kundendaten auf nichtvertragsgemäße Abwicklung an die Schufa
weiterzumelden. Ist der Kunde ein Unternehmer, ist RFT berechtigt,
Auskünfte bei Wirtschaftsauskunfteien und Kreditversicherungsgesellschaften
einzuholen. Ferner ist RFT befugt, Kundendaten auf
nichtvertragsgemäße Abwicklung an diese Unternehmen weiterzumelden.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Die
vertraglichen Beziehungen der Parteien untereinander unterliegen ausschließlich
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts
finden keine Anwendung.
12.2 Ist
der Kunde Kaufmann, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen,
ist ausschließlich der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem
Vertrag der Geschäftssitz der RFT. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen
allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder der
Wohnsitz des Kunden oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt sind.
12.3
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und
Ergänzungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.
12.4 Der
Kunde ist nicht berechtigt, den Vertrag oder eines seiner Rechte auf einen
Dritten zu übertragen, es sei denn, RFT stimmt der Übertragung vorher
schriftlich zu. In diesem Fall unterliegt der Rechtsnachfolger allen
vertraglichen Geschäftsbedingungen, die für den Kunden gegolten haben
und der abtretende Kunde bleibt als
Bürge
für die Verpflichtungen des Rechtsnachfolgers weiterhin haftbar.
12.5
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam
sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
hiervon unberührt.
RFT,
01.09.2008